Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Informatikerin nachweisen kann und über mindestens 2 Jahre Berufspraxis in der Informations- und Kommunikationstechnologien ICT verfügt
- oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen kann und über mindestens 4 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologien ICT verfügt
- oder mindestens 6 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informationsund Kommunikationstechnologien ICT nachweist.