Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Mediamatiker nachweisen kann und über mindestens 2 Jahre Berufspraxis in der Mediamatik verfügt
- oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung
- oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen kann und über mindestens 4 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologien ICT, davon mindestens 2 Jahre in der Mediamatik verfügt
- oder mindestens 6 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologien ICT nachweist, davon mindestens 2 Jahre in der Mediamatik.