Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Mediamatiker nachweisen kann und über mindestens 2 Jahre Berufspraxis in der Mediamatik verfügt
  • oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung
  • oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen kann und über mindestens 4 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologien ICT, davon mindestens 2 Jahre in der Mediamatik verfügt
  • oder mindestens 6 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologien ICT nachweist, davon mindestens 2 Jahre in der Mediamatik.
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